Sirenensignale

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In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rundfunkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt.

Die wichtigsten Sirenensignale sind:


1. Alarmsignal "Feuerwehr"
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient (Alarmsignal "Feuerwehr")


Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen:

Signalton abrufen

Verhalten bei diesem Signalton:
Hier sind grundsätzlich keine Sicherheitsmaßnahmen von Ihrer Seite aus erforderlich. Dieses Signal dient i. d. R. der Alarmierung von Feuerwehrkräften zum Einsatz. Ausnahmen bestehen bei größeren Bränden oder Unglücksfällen in unmittelbarer Nähe zu Ihrer Wohnung. Die Verhaltensregeln sind dann identisch mit den Verhaltensregeln beim nachfolgenden Alarm "Allgemeine Warnung".


2. "Allgemeine Warnung"-
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten

Signal: Auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer:

Signalton abrufen

Verhalten bei diesem Signalton:
Dieses Signal hat für die gesamte Bevölkerung eine Bedeutung: Es ist eine besondere Gefahrensituation eingetreten, die bestimmte Verhaltensregeln erfordert. Beim Ertönen des Signals sind folgende Punkte dringend zu beachten:
=> Ruhe bewahren
=> Gebäude oder Wohnung aufsuchen und Kinder ins Haus holen
=> Nachbarn informieren und hilfsbedürftige Menschen unterstützen
=> Türen und Fenster schließen
=> Radio einschlaten (z. B. Lokalhörfunksender, Antenne Bayern, Bayern 1-4). Bei Stromausfall verwenden Sie ein Autoradio)
=> Notrufe (110 oder 112) nicht blockieren! Nur im Notfall anrufen!

Über die Rundfunkdurchsagen werden Sie über das Schadensereignis informiert und erhalten weitere Informationen, z. B. wie Sie sich vor Schadstoffen schützen können. 

*Hinweis zu den obigen Buttons "Hier klicken, um Signalton abzurufen": Durch Klick auf einen Button gelangen Sie zur Hompage der Freiwilligen Feuerwehr Markt Peiting bzw. zum entsprechenden Player, welcher von dieser bereitgestellt wird. Der Player öffnet sich in einem neuen Browserfenster. Die Verlinkung wurde uns freundlich freigegeben von der Freiwilligen Feuerwehr Markt Peiting. Dafür bedankt sich die FFW Abens an dieser Stelle.

Mehr Informationen zu Sirenen- und Lautsprecherwarnungen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Quelle: Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Bild: Lizenzfrei by ClipDealer

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